Führerschein mit 17
Es besteht die Möglichkeit, den Führerschein der Klassen B und BE mit 17 Jahren zu machen und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson zu fahren. Hierzu muss ein Antrag auf begleitetes Fahren gestellt werden. Ist dieser genehmigt und die Führerscheinprüfung abgelegt, darf der Jugendliche mit einer Begleitperson innerhalb von Deutschland ein Fahrzeug für die Fahrerlaubnis der Klasse B führen.
Was sind die Voraussetzung für den Antragsteller?
- Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheines der Klasse B vorliegen, und der Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein. Die Ersterteilung kann auch im Rahmen der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis erfolgen.
- Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden. Er ist gemeinsam mit dem Erstantrag auf einen Führerschein zu stellen. Mit 18 wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfbescheinigung wird zurückgegeben.
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.
Welche Vorgaben gelten für die Begleitperson?
- Die Begleitperson muss den eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen können.
- Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
- Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
- Die Begleitperson muss 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
- Sie muss sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt, denn Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Welche Gebühren müssen an das Straßenverkehrsamt bezahlt werden?
Preise | |
Antragsgebühr | |
Überprüfung der Begleitperson | |
Prüfbescheinigung |
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.
Die Preise für die Führerscheinausbildung sind gleich der Kosten für die herkömmliche Klasse B:
Preise | |
Grundbetrag | |
Übungsstunde | |
Sonderfahrten | |
Vorstellungsentgelt praktische Prüfung |
„Die oben genannten Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuersätze“.
Preisangaben zu Fahrstunden und Sonderfahrten beziehen sich auf 45 Minuten.
Für Kombi-Führerscheine bieten wir gerne ermäßigte Gebühren an.